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Betretungsrecht Wald



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Wenn ich eine Tour in NRW und explizit im Nationalpark Eifel plane, was muss ich beachten?

Hier finden Sie Antworten darauf, Vorgaben und Gebote in NRW, insbesondere für den Nationalpark Eifel.



Ein paar Zahlen:

In NRW haben wir 3,4 Miollionen Hektor Wald - bei rund 17,9 Miollionen Einwohnern entspricht das im Durchschnitt 532 Quadratmeter Wald pro Einwohner. In Sachsen sind es zum Vergleich ca. 1.276 Quadratmeter Wald pro Einwohner. Müssen wir daher in unserem Raum noch verantwortungsvoller mit dieser knappen Ressource umgehen?



Grundsätzliches zur Waldbesitzverteilung in NRW:

• Privatwald: 64%
• Kommunalwald: 20%
• Landeswald: 13%
• Bundeswald: 3%

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in der Welt haben wir ein allgemeines Recht zur Betretung der freien Natur und des Waldes. Für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Wege und sonstigen Einrichtungen sowie der allgemeinen Verkehrssicherung im Wald ist grundsätzlich der Waldeigentümer verantwortlich! Grundsätzlich haftet der Eigentümer eines (Wald)Grundstückes gegenüber dem Geschädigten sofern er seiner Verkehrssicherungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Man kann daher sagen, dass wir zu Gast im Wald des jeweiligen Eigentümers sind und uns auch so zu verhalten haben. Andere Waldbesucher sollten nicht gestört werden. Dies verlangt auch, Respekt zu haben vor Tieren und Pflanzen sowie den arbeitenden Menschen im Wald.



Nationalpark Eifel:

Wenn wir uns von der Eifelhütte in Blens ausgehend in den Nationalpark Eifel bewegen, gibt es ein paar Einschränkungen mehr zu beachten, als im übrigen Wald des Landes in NRW. Der Nationalpark Eifel hat seine Ge- und Verbote kurz und übersichtlich auf dieser Seite dargestellt: Nationalpark erleben.



Forst in NRW allgemein:

Wichtige Informationen, auch wiederum kurz und knapp zusammengefasst, finden wir hier: Verhalten im Wald. Wie verhalte ich mich zu Fuß korrekt, wie mit dem Hund, wie als Radfahrer? All das wird auf dieser Seite und seinen weiteren Verlinkungen anschaulich beschrieben.



Allgemeine gesetzliche Regelungen sind:

  • Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr. Waldtypische Gefahren, wie herunterfallende Äst, aber auch ein umstürzender Baum, gehören zu den natürlichen "waldtypischen" Gefahren.
  • Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald verboten. Feuer machen ist ganzjährig im und weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt verboten (ausgenommen sind genehmigte Feuerstellen). Die meisten Waldbrände in NRW gibt es im Frühjahr, durch menschliches Fehlverhalten. (Waldbrandstatistik).
  • Bitte Waldwege nicht zuparken. Wenn notwendig z.B. Rettungseinsatz oder Waldbrand, hat der Wald Vorrang und Ihr Auto im besten Fall eine Delle.
  • Wer darf rein? Fußgänger, Radfahrer, Krankenfahrstühle und Reiter auf ausgewiesenen Wegen. Wer muss draußen bleiben? Kraftfahrzeuge aller Art, auch Motocross-Motoräder und QUAD´s.
  • Campen ist nicht erlaubt.
  • Beispiel: Gerade im Frühjahr und Sommer sitzt, steht und liegt der Nachwuchs unserer heimischen Tiere oft nur wenige Meter neben dem Waldweg und ist eine leichte Beute. Bitte halten Sie daher Ihren Hund abseits der Wege an der Leine und in Naturschutzgebieten auch auf den Wegen.
  • Wildtiere reagieren gerade in der Brut- und Setzzeit sehr sensibel auf Störungen. Dann dreht sich alles um den Nachwuchs. Einige Arten sind so sensibel, dass sie ihre Nester bei Störungen aufgeben. Seien Sie im Frühjahr daher besonders Rücksichtsvoll und bleiben auf den Wegen.
  • Ein Strauß für zu Haus: Beeren, Blumen, Pilze, Kräuter und Äste u.a. dürfen nur in "Handstraußgröße" mitgenommen werden.
  • Abseits der Wege: Zu Fuß ok, mit dem Fahrrad verboten.
  • Im Naturschutzgebiet: Wege (auch zu Fuß) nicht verlassen und pflücken Sie zum Schutz der Natur keine Pflanzen.
  • Das Einzige was im Wald bleiben darf, ist der Stress: Alles andere, vor allem Abfall, entsorgen Sie bitte am nächsten Abfalleimer oder zu Hause.
  • Jagdliche Einrichtungen, wie z.B. Hochsitze dürfen nicht betreten werden, auch wenn es noch so verlockend ist. Unfallgefahr!
  • Holzstapel, sogenannte Polter nicht betreten: Unfall- und Lebensgefahr! Die Stämme wiegen oft mehr als eine Tonne und können ins Rutschen kommen.
Wir wünschen uns allen einen verantwortungsvollen Umgang damit und dadurch viel Spaß und Erholung in unseren Wäldern.

 
 



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