Startseite  >  Veranstaltungen
 

Mitgliederversammlung


      Einberufung einer

außerordentlichen Mitgliederversammlung 

gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung


29.10.2024   


Liebe Mitglieder,

wegen kurzfristigen, zusätzlichen Forderungen des Verkäufers - die für uns unannehmbar sind - mussten wir leider aus den Verhandlungen um die Immobilie aussteigen.

Daher mussten wir den Besichtigungstermin und die außerordentliche Mitgliederversammlung leider abgesagen.

Der Vorstand

(22.11.2024)




* * * * *




Mitgliederversammlung 2024

An der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024, die am 23. Mai getagt hat, haben 122 Mitglieder teilgenommen - vielen Dank an alle Teilnehmenden für die Mitwirkung!

Für alle, die nicht teilnehmen konnten, stellen wir die Präsentation  der Mitgliederversammlung (109 Folien) als PDF-Datei zur Verfügung.

Nach Begrüßung und Totengedenken wurde die Ehrung der Wettkämpfenden vorgenommen. Das Wettkampfteam hat wieder hervorragende Ergebnisse erzielt (Präsentation ).

Der Emissionsbericht 2023 konnte noch nicht vorgelegt werden, da die Auswertung durch die Bundesgeschäftsstelle noch nicht abgeschlossen war. Unter TOP 5 wurde die Vorstandsarbeit über den Rechenschaftsbericht dargelegt.

Unser Schatzmeister, Bernd Koch, erläuterte die Jahresabschlüsse für Serfaus  und Köln  zum 31.12.2023 und beantwortete Fragen dazu.

Bärbel Eisert berichtete über das Ergebnis der Untersuchungen der Rechnungsprüfenden und empfahl die Entlastung des Vorstands, die auch so erteilt wurde. Der Wirtschaftsplan 2024  wurde sodann vorgestellt und genehmigt.

Unter TOP 10 wurden die Satzungsänderungen, die in vier Bereiche gegliedert waren, vorgestellt und erläutert. Nach kurzer Diskussion wurden die Satzungsänderungen  jeweils einstimmig angenommen.

In den Vorstand wurden gewählt:


Turan Caglayan, Frank Berthold, Danuta Fuchs, Dirk Hürtgen, Matthias Josko

Bei den Wahlen bzw. Bestätigungen zum Vorstand und Gesamtvorstand wurden alle Vorgeschlagenen gewählt. Die neue Zusammensetzung der Gremien der Sektion ist anhand des Organigramms ersichtlich.

In den Gesamtvorstand wurden gewählt:


Inga Stademann, Hans Bökels, Markus Dörner, Andreas Paulus, Bianca Fischer


Antonia Ahrens, Sarah Zarin, Jürgen Greggersen, Meike Hansen

Unter TOP 12 wurden die ausscheidenden Gremienmitglieder gewürdigt.

Aus den Gremien wurden verabschiedet:


Oswald Palsa, Monique Heimann, Peter Hommens, Werner Gantner, Milan van Well


Torsten Lietz, Andrea Weber

Dann wurde Monique Heimann auf Antrag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt.

Unser neues Ehrenmitglied:


Monique Heimann

Der Vorstand dankte allen Ehren- und Hauptamtlichen für ihren Einsatz im vergangenen Jahr und beschloss die Mitgliederversammlung gegen 21:55 Uhr.

Bitte entnehmen Sie alle übrigen Informationen zur Mitgliederversammlung und die Abstimmungsergebnisse dem Protokoll .



* * * * *



      Einberufung der ordentlichen

Mitgliederversammlung 2024

gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung


15.04.2024   


Liebe Mitglieder,

am 23. Mai 2024 findet um 19:30 Uhr unsere jährliche, ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand lädt Sie sehr herzlich dazu ein!

Bitte nehmen Sie sich an diesem Abend die Zeit, sich über die aktuellen Entwicklungen im Kölner Alpenverein zu informieren, die Zukunft unseres Vereins mitzugestalten und sich an den Wahlen zu den Vereinsgremien zu beteiligen.

Wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme!

Der Vorstand



Veranstaltungsort: Aula der Königin-Luise-Schule, in Köln. Bitte nutzen Sie den Eingang in der Albertusstraße 19A. Über diesen Eingang gelangen Sie barrierefrei mittels Aufzug in den Sitzungssaal im 1. OG.



Tagesordnung

1.   Begrüßung
2.   Totengedenken
3.   Ehrung der Wettkämpfenden
4.   Emissionsbericht 2023
5.   Geschäftsbericht des Vorstands
6.   Jahresrechnung 2023 und Ergebnisverwendung
7.   Bericht der Rechnungsprüfenden
8.   Entlastung des Vorstands
9.   Wirtschaftsplan 2024
10.   Satzungsänderung
11.   Wahlen zu den Gremien
12.   Verschiedenes


Allgemeine Informationen zur Mitgliederversammlung

Bitte reichen Sie Sachanträge und Vorlagen an die Mitgliederversammlung sowie Wahlvorschläge schriftlich bis 14 Tage vor dem Tag der Versammlung beim Vorstand des Kölner Alpenvereins ein.

Grundlage für die Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung sind die Satzung  und die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung .

Die volljährigen Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, können wählen und gewählt werden (Kategorien: A, B, C, D).

Bitte bringen Sie Ihren gültigen DAV-Mitgliedsausweis mit und tragen Sie sich am Eingang in die Teilnehmerliste ein.


Anlagen zur Mitgliederversammlung

Jahresabschluss Serfaus 2023 
Jahresabschluss Köln 2023 
Bericht der Rechnungsprüfenden 
Wirtschaftsplan 2024 
Satzungsänderung 


Satzungsänderung

In diesem Jahr gibt es mehrere Gründe für Änderungen an der Satzung:
a) Änderungen gemäß Mustersatzung für die Sektionen
b) Einführung des "Teams der vier Vorsitzenden"
c) kleinere Anpassungen
d) Anpassung der Satzung an geschlechtersensible Sprache

Die vom Vorstand vorgeschlagenen Satzungsänderungen  sind im Änderungsmodus von MS Word dokumentiert und farblich gekennzeichnet.

Wenn Sie Fragen zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen haben, dann richten Sie diese gerne vorab an Kalle Kubatschka.

a) Änderungen gemäß Mustersatzung für die Sektionen

Die Hauptversammlung des DAV hat in 2023 in der Mustersatzung für die Sektionen einige Änderungen beschlossen, die wir übernehmen müssen.

Diese Passagen sind gelb markiert: §§ 2, 2a, 2b, 13, 19.

b) Einführung des "Teams der vier Vorsitzenden"

Bisher haben wir den 1., den 2. und den 3. Vorsitzenden, die sich in dieser festen Reihenfolge vertreten. Die Leitung der Sektionsgremien wie Mitgliederversammlung, Vorstand und Gesamtvorstand sind durch unsere Satzung starr beim 1. Vorsitzenden angesiedelt.

Da in nächster Zeit einige personelle Änderungen an der Vereinsspitze anstehen und die Suche bzw. Findung von Nachfolgenden erfahrungsgemäß nicht einfach ist, hat sich der Vorstand in drei Klausurtagungen Gedanken dazu gemacht und einen Lösungsvorschlag erarbeitet: Mit der Einführung des "Teams der vier Vorsitzenden" soll eine Flexibilisierung erreicht und die Einstiegshürde bzw. Hemmschwelle zur Übernahme eines Amts an der Vereinsspitze ein Stück weit abgebaut werden.

Zukünftig soll die Mitgliederversammlung vier gleichberechtigte Vorsitzende wählen, die die anfallenden Aufgaben unter sich verteilen können - auch während laufender Amtsperioden. Dadurch kann der Vorstand z.B. auf Änderungen im privaten Umfeld (Job, Familie etc.) der Vorsitzenden reagieren und die Aufgaben nötigenfalls anpassen bzw. neu verteilen. Mitgliedern des "Teams der vier Vorsitzenden" kann auf diese Weise auch die Möglichkeit geboten werden, in ein Amt an der Vereinsspitze hineinzuwachsen und schrittweise mehr Verantwortung zu übernehmen.

Das Vereinsrecht gibt nicht vor, wie ein Vorstand aufgebaut sein muss. Es muss nur nachvollziehbar sein, wie der Aufbau ist und wo geregelt ist, wer welche Aufgaben übernimmt. Auch bisher verteilt der Vorstand seine Aufgaben über die Absprachen in der Geschäftsordnung des Vorstands . Zukünftig soll die Geschäftsordnung des Vorstands auch die gegenseitige Vertretung der Vorsitzenden und die Gremienleitung regeln.

Das "Team der vier Vorsitzenden" soll dabei maximal aus zwei Personen des gleichen Geschlechts bestehen. Damit wollen wir der Geschlechterverteilung (46% Frauen, 53% Männer, <1% diverse Menschen) in unserem Verein Rechnung tragen.

Eine Anmerkung des 1. Vorsitzenden in eigener Sache: Die Anforderungen an ein so exponiertes Ehrenamt wie dem des 1. Vorsitzenden ändern sich immer schneller und wurden in den letzten Jahren auch immer höher. Wenn wir auch zukünftig eine ehrenamtliche Leitung unseres Vereins gewährleisten wollen, müssen wir dazu das nötige ehrenamtsfreundliche Umfeld schaffen: Die Möglichkeiten für die Ausübung dieses Amtes müssen verbessert, vereinfacht und zukunftsfähig gestaltet werden. Ebenso muss erreicht werden, dass der Einstieg in dieses Amt leichter und flexibler wird.

Die Passagen zur Einführung des "Teams der vier Vorsitzenden" sind türkis markiert:
§§ 13, 16, 22, 25.

c) kleinere Anpassungen

§ 6 Absatz 2: Anpassung an die Empfehlung der Mustersatzung, damit Mitglieder bereits ab einem Alter von 16 Jahren wählen dürfen.

§ 13 Absatz 1: Die Referate Leistungssport und Ehrenamt werden nun ausdrücklich genannt. Diese wurden bereits vor Jahren von der Mitgliederversammlung eingeführt.

§ 17 letzter Satz: Dieser Passus steht seit 1995 in der Satzung und wurde bisher noch nie eingehalten. Auch nicht von den damals amtierenden "Satzungsvätern", die ihn in die Satzung geschrieben haben. Da wir in diesem Punkt nicht an Vorgaben gebunden sind, macht es keinen Sinn, hier etwas festzuschreiben, was in der Praxis nicht gelebt wird.

§ 19 Absatz 2: Im Jahr 1995 hatte die Sektion weniger als 5.000 Mitglieder. Die 200 Mitglieder entsprachen seinerzeit ca. 4 Prozent der Mitglieder des Vereins. Mittlerweile sind wir um das fast fünffache gewachsen. Die 200 Mitglieder entsprechen jetzt weniger als 1 Prozent der aktuellen Mitgliederzahl. Eine Anhebung dieser Mindestregelung erscheint dem Vorstand als sinnvoll.

d) Anpassung der Satzung an geschlechtersensible Sprache

Der Vorstand hat die Anpassung der Satzung an geschlechtersensible Sprache für alle Geschlechter einstimmig beschlossen und bittet die Mitgliederversammlung um Zustimmung.

Diese Passagen sind grün markiert: §§ 6, 13, 16, 18, 20, 22, 23, 24, 25, 26.


Geplanter weiterer Ablauf und die Folgen der Satzungsänderung:

MV 2024Beschluss der Satzungsänderung auf Vorschlag des Vorstands.
MV 2024Neuwahl des 2. Vorsitzenden nach "alter" Satzung.
2024 Q2Genehmigung der Satzungsänderung durch den DAV Bundesverband.
2024 Q3Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister - erst nach erfolgter Eintragung ist die geänderte Satzung rechtskräftig.
2024 Q3Ausschreibung für das "Team der vier Vorsitzenden" gemäß neuer Satzung.
2024 Q3Änderung der "Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung" (Anpassung an die geänderte Satzung).
2024 Q4Beschluss der "Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung" durch den Gesamtvorstand.
MV 2025Erste Wahl des "Teams der vier Vorsitzenden" nach der geänderten Satzung, gemäß § 13 und Übergangsregelung in § 25.
2025 Q2Anpassung der "Geschäftsordnung des Vorstands" an die geänderte Satzung und deren Beschluss durch den Vorstand.
2025 Q2Information der Mitglieder über die Aufgabenverteilung im "Team der vier Vorsitzenden" durch den Vorstand in den Sektionsmedien.


Wahlvorschlag des Vorstands

Zur Mitgliederversammlung 2024 endet im Vorstand die Amtszeit folgender Ämter:
2. Vorsitzende*r, Schriftführer*in, Referent*innen für Hütten und Wege sowie Naturschutz.

Darüberhinaus müssen im Vorstand Ersatzwahlen für vakante Ämter erfolgen.

Im Gesamtvorstand müssen einige Gruppenleiter*innen und/oder Beisitzer*innen neu gewählt werden.


VORSTAND

 
2. Vorsitzende*r: (Ausschreibung)Turan Caglayan
Schriftführer:Frank Berthold

Referenten*innen:
Ehrenamt: (Ausschreibung)Danuta Fuchs
Hütten und Wege:Dirk Hürtgen
Naturschutz:Matthias Josko
Öffentlichkeitsarbeit: (Ausschreibung)NN


GESAMTVORSTAND

Gruppenleiter*innen:
Handicap-Klettergruppe:NN
Regenbogen-Gruppe:Inga Stademann
Tourengruppe:Hans Bökels

Beisitzer*innen:
Ausbildung: (Ausschreibung)Markus Dörner
Kölner Haus: (Ausschreibung)Andreas Paulus
Jugend:Bianca Fischer (nur Bestätigung)
Naturschutz: (Ausschreibung)Antonia Ahrens
Naturschutz: (Ausschreibung)Sarah Zarin
Archiv:Jürgen Greggersen
Redaktion gletscherspalten:Meike Hansen


Wahlvorschläge von Mitgliedern

Bisher liegen dem Vorstand keine Wahlvorschläge von Mitgliedern vor.



Anträge an die Mitgliederversammlung

Bisher liegen dem Vorstand keine Anträge von Mitgliedern vor.



------------------------------------------------------------------------------
Quelle: /cgi-bin/page.cgi?859
Deutscher Alpenverein - Sektion Rheinland-Köln e.V. - © 22.11.2024