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Klimaschutz


Der Deutsche Alpenverein, seine Landes- und Sektionenverbände und alle Sektionen haben sich auf der Hauptversammlung 2019 zu einem konsequenten Kurs beim Klimaschutz bekannt.

Im Herbst 2021 haben die Sektionen des DAV auf ihrer Hauptversammlung weitere wichtige Beschlüsse zum Klimaschutz gefasst. So wurde die auf der Nachhaltigkeitsstrategie aufbauende Klimaschutzstrategie und das Klimaschutzkonzept für alle im Deutschen Alpenverein beschlossen.


Beschlüsse der Hauptversammlung 2021

Projektgruppe Klimaschutz

Beschlüsse der Hauptversammlung 2019

Klimaneutralität und Pariser Klimaabkommen

Die Anstrengungen des Kölner Alpenvereins zum Klimaschutz finden Sie auf den Seiten Klimaschutz in der Sektion und bei unserer Arbeitsgruppe Klimaschutz.

Zur Reduzierung Ihres eigenen CO2-Fußabdrucks haben wir Ihnen Tipps zum Klimaschutz sowie Infos zu Mobilität und Reisen zusammengestellt.

Mit der Aktion 130 freiwillig können Sie sich selbst verpflichten und Ihre Überzeugung kundtun.


Im Klimaschutz-Glossar finden Sie Erklärungen zu den verwendeten Begriffen und Vorgehensweisen im Klimaschutz im Kölner Alpenverein sowie im DAV. Sollte Ihnen ein Begriff oder eine Erklärung fehlen, dann schreiben Sie bitte dem Webmaster.

Über den einfachen Klima-Rechner können Sie die Treibhausgas-Emissionen Ihrer privaten Touren und Reisen ermitteln und so ein Gefühl dafür erhalten, wie sich Ihr Freizeitverhalten auswirkt.

Beschlüsse der Hauptversammlung 2021

Die Sektionen des DAV haben Ende Oktober 2021 auf ihrer Hauptversammlung in Friedrichshafen weitere wichtige Entscheidungen für den Klimaschutz getroffen. So wurde die auf der Nachhaltigkeitsstrategie aufbauende Klimaschutzstrategie für alle im Deutschen Alpenverein beschlossen.

Eckpunkte der Klimaschutzstrategie sind:
- Der DAV stellt seine Aktivitäten auf den Prüfstand und berücksichtigt dabei die Erfordernisse des Klimaschutzes mit hoher Priorität.
- Mit dem Grundprinzip "Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren" soll der CO2-Fußabdruck substanziell verkleinert werden.
- Klimaneutralität wird für alle im DAV bis 2030 erreicht - vorrangig mit Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen.
- Erst im letzten Schritt wird Klimaneutralität durch die Kompensation nicht vermeid- und reduzierbarer Emissionen erreicht.
Für die Umsetzung dieser ambitionierten Ziele wurde das zugehörige Klimaschutzkonzept von der Projektgruppe Klimaschutz in den letzten zwei Jahren entwickelt. Die Projektgruppe setzte sich aus 53 Vertreter*innen aus den Sektionen und dem Bundesverband und seinen Gremien zusammen. Das Klimaschutzkonzept wurde während der Hauptversammlung kontrovers diskutiert, aber letztendlich mit einer großen Mehrheit von 86,4 Prozent der Stimmen beschlossen.

Das Klimaschutzkonzept beschreibt das Vorgehen im DAV:
- die CO2e-Emissionen in allen Untergliederungen des DAV werden nach dem Greenhouse Gas Protocol innerhalb der beschlossenen Systemgrenzen bilanziert
- DAV-interner CO2-Preis: 90 Euro/t CO2e in 2023/2024, 140 Euro/t CO2e in 2025/2026 - Anpassung an die Notwendigkeiten für die Jahre ab 2027
- zweckgebundene Klimaschutzbudgets werden je Untergliederung jeweils für das Folgejahr bereitgestellt
- die Klimaschutzbudgets errechnen sich aus den jeweils bilanzierten CO2e-Emissionen multipliziert mit dem DAV-interner CO2-Preis
- Umsetzungsprogramme für die Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen werden aufgestellt, die über die Klimaschutzbudgets finanziert werden
- ein Katalog an Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen für die Handlungsfelder Mobilität, Infrastruktur, Veranstaltungen und Verpflegung sowie Kommunikation und Bildung wurde erarbeitet
- durch die Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen wird eine kontinuierliche Verminderung des jeweiligen CO2-Fussabdrucks erreicht - bis 2026 um ca. 30%
- Vermeidungs- und Reduktionsziele für die Jahre 2028 und 2030 werden 2023 von der Hauptversammlung festgelegt
Darüber hinaus wurde als Selbstverpflichtung vereinbart, auf Kurzstreckenflüge unter 1.000 Kilometer weitestgehend zu verzichten und in allen Einrichtungen mit Netzanschluss zertifizierten Ökostrom zu nutzen.


In den ALPINEWS 11/2021 ist zu den Beschlüssen der Hauptversammlung 2021 ein Artikel erschienen: Konsequenter Klimaschutz im Deutschen Alpenverein


Projektgruppe Klimaschutz

In 2020 wurde vom Präsidium des DAV eine Projektgruppe eingesetzt, die die geforderte Klimaschutzkonzeption erstellen sollte. Der Entwurf dazu wurde dem Verbandsrat auch bis Mitte Juni 2020 vorgelegt. Nach Beratungen im Präsidium und Verbandsrat wurde die Notwendigkeit der vermehrten Beteiligung der Sektionen und fehlende Teile zur Einbettung der Klimaschutzkonzeption im Rahmen der übrigen DAV-Regularien festgestellt.

Wegen der Corona-bedingten Verschiebung der Hauptversammlung 2020 wurden vom Verbandsrat im Herbst Beschlüsse gefasst, um eine weitere Bearbeitung des vorgelegten Entwurfs zu einem Gesamtkonzept Klimaschutz zu ermöglichen. Dies umfasst auch einen Informations- und Diskussionsprozess zur Beteiligung der Sektionen, der im Mai 2021 stattgefunden hat - auf drei Sektionstreffen, mit 200 Teilnehmenden aus 127 Sektionen. Ebenso wurden Mittel für das 1. Halbjahr 2021 bereitgestellt, um erste Maßnahmen zum Klimaschutz in die Umsetzung zu bringen.

Für die weitere Bearbeitung des Gesamtkonzepts Klimaschutz wurde eine neue Projektgruppe eingesetzt, die im Februar 2021 die Arbeit aufgenommen hat. Ebenso hat das Präsidium im Februar Entwürfe der übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaschutzstrategie der Projektgruppe mit auf den Weg gegeben.

Die neue Projektgruppe hat den Entwurf des Klimaschutzkonzepts bis Mitte Juni erstellt und dem Präsidium sowie Verbandsrat für seine Juli-Sitzung zur Beratung vorgelegt. In den Entwurf sind auch die Rückmeldungen aus den Sektionstreffen eingeflossen.

Der Verbandsrat hat die Initiative "Klimaschutz im DAV" als Gesamtkonzept inkl. Vision, Grundprinzip und Ziel sowie das Klimaschutzkonzept diskutiert und an einigen Punkten angepasst und beschlossen. Alle Teile der Initiative werden als Beschlussvorschlag in der Einladungsschrift zur Hauptversammlung abgedruckt und auf den Landesverbands- und Sektionentagen diskutiert werden.

Die Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts ist auf der Hauptversammlung 2021 erfolgt (Ende Oktober 2021). Damit ist die Arbeit der bis 2024 eingesetzten Projektgruppe aber nicht beendet. Sie dient weiterhin als Beratungsgremium für das Präsidium bei der Umsetzung dieser Hauptversammlungsbeschlüsse.


Beschlüsse der Hauptversammlung 2019

Die Sektionen des Deutsche Alpenvereins haben auf der Hauptversammlung 2019 drei wichtige Beschlüsse zum Klimaschutz gefasst:



1. Resolution für eine konsequente Klimapolitik

"Der Deutsche Alpenverein wendet sich mit dieser Resolution an die Politikerinnen und Politiker in den Ländern und Kommunen und insbesondere im Bund: Die Bundesregierung hat ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das mit der Klimaneutralität 2050 ein hochgestecktes Ziel formuliert, vor wesentlichen Maßnahmen wie einer tatsächlich wirksamen Abgabe auf den CO2-Ausstoß aber zurückschreckt. Der Deutsche Alpenverein fordert die Bundesregierung deshalb auf:

Gestalten Sie eine konsequentere und sozialverträgliche nationale Klimapolitik, die der Klimakrise als einer existentiellen Gefährdung entschieden entgegenwirkt! Setzen Sie sich gleichzeitig in der europäischen und weltweiten Klimapolitik dafür ein, dass die Staatengemeinschaft an den gesteckten Klimaschutzzielen festhält und diese konsequent verfolgt.

Diese Aufgabe verlangt eine mutige Politik - und das notwendige Vertrauen der Gesellschaft für eine solche Politik! Der Deutsche Alpenverein ruft all seine Mitglieder und die Gesellschaft insgesamt auf, durch persönliches Verhalten dem Voranschreiten der Klimakrise entgegenzuwirken und wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz zu unterstützen.

Die Zeit des Zauderns ist vorbei, wir müssen handeln. Jetzt!"

Beschlossen mit 98,71% Stimmen dafür und 1,29% dagegen.



2. Selbstverpflichtung des DAV für eine konsequente Klimapolitik

Die Hauptversammlung fordert Bundesverband, Landesverbände und Sektionen auf, in den Handlungsfeldern Emissionserhebung, Emissionsbereich Infrastruktur und Emissionsbereich Mobilität Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Emissionen deutlich zu senken.

Der DAV unterstützt das Pariser Klima-Abkommen uneingeschränkt; für das Ziel seiner eigenen Klimaneutralität ist in dem vorzulegenden Gesamtkonzept ein ambitionierter Zeitraum zu definieren.

Beschlossen mit 95,51% Stimmen dafür und 4,49% dagegen.



3. Einführung eines Klimabeitrags

Die Hauptversammlung beschließt die Einführung eines DAV-Klimabeitrages zur Errichtung eines dauerhaften Klimafonds. Hierfür wird ab 2021 der Verbandsbeitrag zweckgebunden als Klimabeitrag um 1,- € pro Vollmitglied erhöht.

Bis zur Hauptversammlung 2020 ist unter Beteiligung der Sektionen und Landesverbände ein Gesamtkonzept zur Emissionsreduzierung unter anderem in den Handlungsfeldern „Emissionserhebung“, „Infrastruktur“ und „Mobilität“ mit konkreten Umsetzungsvorgaben vorzulegen. Der dafür notwendige Mitteleinsatz und die Mittelverteilung sind darzustellen, ebenso wie für die Bewirtschaftung des Fonds der Hauptversammlung 2020 ein Konzept zur Genehmigung vorzulegen ist.

Beschlossen mit 65,75% Stimmen dafür und 34,25% dagegen.


ALPINEWS 1/2020: Was bedeuten die 2019er DAV-Beschlüsse zum Klimaschutz?


Klimaneutralität und Pariser Klimaabkommen

Artikel 4 des Pariser Klimaabkommens definiert Klimaneutralität als ein Gleichgewicht zwischen den menschengemachten Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken herzustellen. Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, müssen alle Treibhausgasemissionen weltweit durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden. Als Kohlenstoffsenke wird ein System bezeichnet, das mehr Kohlenstoff aufnimmt als es abgibt. Die wichtigsten natürlichen Kohlenstoffsenken sind Böden, Wälder und Ozeane.

Bisher gibt es keine künstlichen Kohlenstoffsenken, die Kohlenstoff in dem Maße aus der Atmosphäre entfernen können, wie es zur Bekämpfung der globalen Erwärmung notwendig wäre. Aus diesem Grund müssen die Treibhausgasemissionen deutlich verringert werden, um die Klimaneutralität erreichen zu können.

Im Pariser Klimaabkommen ist als langfristiges Ziel festgelegt, die Erderwärmung auf max. 2 °C bzw. besser noch 1,5 °C zu begrenzen. Dafür muss - laut einem Bericht des Weltklimarates IPCC (Intergouvernemental Panel on Climate Change) zur globalen Erderwärmung aus dem Jahr 2018 - die Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden.

Über die sogenannten national festgelegten Beiträge (NDC = Nationally Determined Contribution), also über die eigenen Reduktionsziele, wollen die Unterzeichner-Länder dieses Ziel erreichen. Die EU strebt derzeit einen NDC an, der die Emissionen bis 2030 mind. um 55% gegenüber 1990 reduziert (bisher: mind. 40% Reduktion gegenüber 1990).


 
 



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