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Deutscher Alpenverein DAV |
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Deutscher Alpenverein DAV
| Kategorie |
Kategorie- nummer1) |
Alter2) |
Jahresbeitrag3) |
Aufnahmegebühr (einmalig) |
A-Mitglieder |
1000 |
ab 25 |
72,- EUR |
26,- EUR |
B-Mitglieder (50% Ermäßig.) |
2xx0 |
ab 25 |
36,- EUR |
21,- EUR |
C-Mitglieder |
3000 |
- |
24,- EUR |
6,- EUR |
D-Mitglieder (67% Ermäßig.) |
4000 |
18-24 |
24,- EUR |
16,- EUR |
J-Mitglieder |
5000 |
0-17 |
12,- EUR4) |
6,- EUR4) |
Familienmitgliedschaft |
24,- bis 108,- EUR5) |
0,- EUR |
| 1) | Ihre Kategorienummer finden Sie auf Ihrem Mitgliedsausweis |
| 2) | es zählt das Alter am 1. Januar des jeweiligen Jahres |
| 3) | bei Eintritt ab September wird für das erste Jahr nur der halbe Beitrag erhoben. |
| 4) | nur wenn keiner der Eltern Mitglied ist (siehe Familienmitgliedschaft). |
5) | ein oder beide Elternteil(e)6) werden je nach Alter/Familienstand den Kategorien A, B oder D zugeordnet (Kategorienummern 1000, 2xx0 oder 4000); alle Kinder/Jugendlichen (0-17 Jahre) sind beitragsfrei (Kategorienummer 7000). Mögliche Beitragskombinationen der Familienmitgliedschaft:
[1] 1 Erwachsene/r (alleinerziehend) bis 24 Jahre (D) = 24,- EUR
[2] 2 Erwachsene bis 24 Jahre (D + D) = 48,- EUR
[3] 1 Erwachsene/r bis 24 Jahre + 1 Erwachsene/r ab 25 Jahre (D + B) = 60,- EUR
[4] 1 Erwachsene/r (alleinerziehend) ab 25 Jahre (A) = 72,- EUR
[5] 2 Erwachsene ab 25 Jahre (A + B) = 108,- EUR
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| 6) | Ehepaare oder Gleichgestellte (eheähnliche Lebensgemeinschaften, auch gleichgeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften, mit einem gemeinsamen Wohnsitz). |
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Neu und nur in 2010: Aktion Chancen und Anreize für neue Mitglieder
Wenn Sie weitere neue Mitglieder "mitbringen" oder wenn Sie mit ein bisschen Glück, die richtige "Nummer" treffen, dann können Sie die Aufnahmegebühr sparen oder "gewinnen".
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A-Mitglieder
Kategorie 1000: A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab einem Alter von 25 Jahren, die keiner anderen Kategorie angehören.
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B-Mitglieder
Kategorien 2xx0: B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
-
verheiratete Mitglieder oder Gleichgestellte, deren Ehe- bzw. Lebenspartner der Sektion als A-Mitglied oder B-Mitglied gemäß Ziffer 2 b) oder 2 d) oder als Junior (D-Mitglied) gemäß Ziffer 4 angehört oder zu Lebzeiten angehört hat;
-
Mitglieder, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen oder aus anderen Gründen über kein eigenes Einkommen verfügen;
-
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben;
-
Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junior (D-Mitglied) sind.
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C-Mitglieder
Kategorie 3000: C-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior (D-Mitglied)
-
einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins oder
-
wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.
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Junioren / D-Mitglieder
Kategorie 4000: Junioren sind Vollmitglieder mit einem Alter von 18 bis 24 Jahren.
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Jugendliche, Kinder / J-Mitglieder
Kategorie 5000: Jugendliche bzw. Kinder sind Mitglieder mit einem Alter von 0 bis 17 Jahren. Ihre Mitgliederrechte sind nach Maßgabe der Satzung und der einschlägigen Bestimmungen des DAV beschränkt. Ein Beitrag wird nur erhoben, wenn die Eltern nicht Mitglied sind (siehe Familienmitgliedschaft).
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Familienmitgliedschaft
Familienmitgliedschaften bestehen aus Ehepaaren oder Gleichgestellten6) oder einzelnen erwachsenen Mitgliedern (alleinerziehend) mit mindestens einem Kind mit einem Alter von 0 bis 17 Jahren. Die Eltern sind Vollmitglieder (D-Mitglied/4000, A-Mitglied/1000, B-Mitglied/2xx0). Die Kinder / Jugendlichen sind der Kategorien 7000 (J-Mitglieder) zugeordnet und werden beitragsfrei geführt.
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Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahrs.
Der Eintritt ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft auch erst im Folgejahr beginnen (mit allen Rechten und Pflichten). Bei Eintritt ab Oktober wird angenommen, dass die beantragte Mitgliedschaft für das Folgejahr angestrebt wird.
Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft. Anträge zur Änderung der Kategorie (B-Mitgliedschaft) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 31.10. beim Kölner Alpenverein eingehen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsmäßig bis 30. September zum Jahresende möglich. Später eingehende Kündigungen wirken zum Ende des Folgejahres. Das gleiche gilt für einen Sektionswechsel.
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