Jedes unserer Mitglieder erhält jährlich einen neuen Mitgliedsausweis. Neue Mitglieder erhalten ihren Ausweis so schnell wie möglich, nach Bearbeitung der Beitrittserklärung durch die Geschäftsstelle, per Post zugesandt. Der Versand erfolgt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, in der Regel am nächsten Bürotag der Geschäftsstelle (Dienstag und Donnerstag).
Die Mitglieder, die am Lastschriftverfahren teilnehmen - das sind 99% unserer Mitglieder - erhalten ihren neuen Mitgliedsausweis jedes Jahr automatisch bis Ende Februar zugeschickt. Solange ist der Mitgliedsausweis des Vorjahrs auch gültig. Die Abbuchung des Mitgliedsbeitrags erfolgt jeweils Anfang Dezember des Vorjahrs.
Die Mitglieder, die uns ihren Beitrag noch überweisen (Bankverbindung der Sektion), erhalten ihren Mitgliedsausweis nach Eingang des Mitgliedsbeitrags und der Bearbeitung durch die Geschäftsstelle zugesandt. Wie in den letzten Jahren üblich, werden keine Beitragsrechnungen oder Überweisungsvordrucke versendet. Bitte überweisen Sie den Beitrag satzungsgemäß bis 31. Januar.
Verlust des Mitgliedsausweises
Sollte Ihnen Ihr Mitgliedsausweis verloren gegangen oder gestohlen worden sein, dann teilen Sie uns dies bitte umgehend über den Mitglieder-Service mit. Sie erhalten dann so schnell wie möglich einen Ersatzausweis per Post zugesandt (Bürotage der Geschäftsstelle: Dienstag und Donnerstag).
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, den neuen, digitalen Mitgliedsausweis abzurufen.
Sollten Sie Ihren Mitgliedsausweis vergessen haben, können Sie sich von unterwegs (via Smartphone oder Internet-Cafe) über unser Mitgliederportal Mein Alpenverein eine Bestätigung der Mitgliedschaft ausdrucken oder per E-Mail versenden lassen. Für die Nutzung von Mein Alpenverein benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Mitgliederpasswort, welches Sie nach einmaliger Registrierung sofort nutzen können.
NEU: Digitaler Mitgliedsausweis
Den digitalen Mitgliedsausweis können Sie über den Mitglieder-Selfservice mein.alpenverein.de des DAV (mit separater Registrierung/Anmeldung) abrufen.
Zur Registrierung benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer und die IBAN der uns erteilten Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag. Geben Sie für die Sektionsnummer die "222" und für die Ortsgruppe "00" ein.
Der digitale Mitgliedsausweis ist ein optionales Angebot für alle Mitglieder bzw. Mitgliedshaushalte in Form einer PDF-Datei. Neben der Möglichkeit des Herunterladens aus dem Mitglieder-Selfservice, wird er dem Mitglied bei Abruf automatisch per E-Mail zugestellt.
Für neue Mitglieder ist er frühestens 3 Wochen nach dem Beitritt abrufbar. Der neue Ausweis für das jeweilige Mitgliedsjahr kann ab 1. Februar heruntergeladen werden. Gültig ist er - wie auch der gedruckte Mitgliedsausweis - nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Lastschriftverfahren
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist durch unsere Satzung (§ 7 Nr. 1) vorgeschrieben. Mitglieder, die vor 2003 beigetreten sind und seinerzeit keine Einzugsermächtigung erteilt hatten, genießen Bestandsschutz - nur diese Mitglieder müssen keine Einzugsermächtigung erteilen.
Die Mitgliedsbeiträge werden über das SEPA-Lastschriftverfahren mit IBAN und BIC immer zum 5. Dezember eingezogen. Falls dieses Datum nicht auf einen Bankarbeitstag fällt, wird der Einzug am nächsten Bankarbeitstag vorgenommen (Gläubiger-ID: DE86ZZZ00000037803). Die Mandatsreferenz entspricht Ihrer Mitgliedsnummer.
Die Vorderseite des Mitgliedsausweises
Die Vorderseite des Mitgliedsausweises zeigt oben im grün hinterlegten Bereich die Sektionsinformationen: Name der Sektion, Telefon und E-Mail.
Darunter sind der Name des Mitglieds und dessen Geburtsdatum eingetragen. Links ist senkrecht die Mitgliederkategorie angegeben, daneben befindet sich das Feld für die Unterschrift. Nur unterschriebene Mitgliedsausweise sind gültig.
Rechts finden Sie das Mitgliedsjahr und die Symbole für das "Gegenrecht auf Hütten" und die "Österreichische Hüttenmarke". Über diese Symbole erhalten Sie auf allen Hütten der alpinen Vereine in allen Alpenländern Mitgliederkonditionen. Das sind insgesamt über 2.000 Hütten in den Alpen.
Unter dem Feld für die Unterschrift ist die Gültigkeitsdauer angeben: von Dezember des Vorjahrs bis Ende Februar des Folgejahrs. Der Mitgliedsausweis ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Die Mitgliedsnummer
Unter dem Barcode finden Sie eine Zahlenfolge, hier im Beispiel:
222/00/003250*1000*1986*1994*11111911
Die 222 ist die Sektionsnummer des Kölner Alpenvereins innerhalb des DAV.
Die 00 steht für die Ortsgruppennummer - sie wird bei uns nicht verwendet und ist immer 00.
Die 003250 ist die eigentliche Mitgliedsnummer. Sie wird u.a. in den Formularen des Mitglieder-Service und bei der Anmeldung zu unserem Mitgliederportal Mein Alpenverein abgefragt.
Die 1000 steht für die Mitgliederkategorie.
1986 und 1994 sind die Eintrittsjahre in den Deutschen Alpenverein und den Kölner Alpenverein. Wenn Sie die Sektion nie gewechselt haben, dann sollten diese beiden Jahreszahlen gleich sein.
Daneben stehen 8 Ziffern, hier im Beispiel 11111911, das Geburtsdatum des Mitglieds (TTMMJJJJ).
Die Rückseite des Mitgliedsausweises
Auf der Rückseite finden Sie wichtige Telefonnummern wie: Notrufnummer (Mobilfunk), Wetterprognose, Lawinenlageberichte, ASS-Hotline, alpine Auskunft.
Über die ASS-Hotline (ASS = Alpiner Sicherheits Service des Deutschen Alpenvereins) erhalten Mitglieder bei privaten Touren Hilfestellungen zu Versicherungsangelegenheiten bei Bergunfällen (24 Stunden, 7 Tage die Woche besetzt).
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