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Einberufung einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung
gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung
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29.10.2024 |
Liebe Mitglieder,
am 28. November 2024 findet um 19:30 Uhr eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand lädt euch sehr herzlich dazu ein!
Einziges Thema der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist die Anschaffung einer Immobilie für unser neues Sektionszentrum.
Bitte nehmt euch an diesem Abend die Zeit, euch darüber zu informieren und an der Diskussion zu beteiligen.
Wir freuen uns sehr über eure Teilnahme!
Der Vorstand
Versammlungsort: Saal der Karl-Rahner-Akademie, in der JabachStraße 8 in 50676 Köln.
Tagesordnung
1.
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Begrüßung
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2.
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Anschaffung einer Immobilie für unser neues Sektionszentrum
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Allgemeine Informationen zur Mitgliederversammlung
Grundlage für die Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung sind die Satzung und die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung .
Die volljährigen Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, können wählen und gewählt werden (Kategorien: A, B, C, D).
Bitte bringt euren gültigen DAV-Mitgliedsausweis mit und tragt euch am Eingang in die Teilnehmerliste ein.
Informationen zur Immobilie
Die Immobilie für unser neues Sektionszentrum befindet sich am Hildeboldplatz 23-25, 50672 Köln, gegenüber dem Gerling Quartier.
Für die Alteingessenen: Es ist das Nachbarhaus unserer alten Geschäftsstelle im Gereonshof.
In den Räumlichkeiten im EG (ca. 300 m²) und UG (ca. 100m² ) war früher RTL eingemietet. Das restliche Gebäude besteht aus Eingentumswohnungen (weitere fünf Etagen, 20 Wohneinheiten).
Die Immobilie ist mit dem ÖPNV gut zu erreichen: sie befindet sich zwischen Friesenplatz und Christophstraße.
Das Haus wurde 1999 erbaut und verfügt über eine Tiefgarage (zwei Etagen) mit fünf eigenen Garagenplätzen (vermietbar).
Ein Teil der Fassade unterliegt dem Denkmalschutz. Das Gebäude wird per Fernwärme beheizt und verfügt über eine kleine Terrasse im Hof.
Der PKW- und Personenaufzug sowie das Treppenhaus befinden sich im Teileigentum (rot im Plan). Der Bereich des neuen Sektionszentrum ist grün umrandet.
Fragen zur Immobilie können vorab an seze@dav-koeln.de gerichtet werden.
Zeitnah vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung wird es einen Besichtigungstermin geben, den wir hier noch bekannt geben werden.
Alle Informationen zu den Kosten (Anschaffung, Umbau) und der Finanzierung werden auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung gegeben.
Wir haben alles Nötige in die Wege geleitet, um uns das Objekt zu sichern - vorbehaltlich der Entscheidung der außerordentlichen Mitgliederversammlung. Wir hängen aber weiterhin auch von Dritten ab, auf die wir keinen Einfluss haben - daher kann es sein, dass die außerordentlichen Mitgliederversammlung erneut abgesagt werden muss. Wir bitten euch daher, euch über diese Seite auf dem Laufenden zu halten!
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Mitgliederversammlung 2024
An der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024, die am 23. Mai getagt hat, haben 122 Mitglieder teilgenommen - vielen Dank an alle Teilnehmenden für die Mitwirkung!
Für alle, die nicht teilnehmen konnten, stellen wir die Präsentation der Mitgliederversammlung (109 Folien) als PDF-Datei zur Verfügung.
Nach Begrüßung und Totengedenken wurde die Ehrung der Wettkämpfenden vorgenommen. Das Wettkampfteam hat wieder hervorragende Ergebnisse erzielt (Präsentation ).
Der Emissionsbericht 2023 konnte noch nicht vorgelegt werden, da die Auswertung durch die Bundesgeschäftsstelle noch nicht abgeschlossen war. Unter TOP 5 wurde die Vorstandsarbeit über den Rechenschaftsbericht dargelegt.
Unser Schatzmeister, Bernd Koch, erläuterte die Jahresabschlüsse für Serfaus und Köln zum 31.12.2023 und beantwortete Fragen dazu.
Bärbel Eisert berichtete über das Ergebnis der Untersuchungen der Rechnungsprüfenden und empfahl die Entlastung des Vorstands, die auch so erteilt wurde. Der Wirtschaftsplan 2024 wurde sodann vorgestellt und genehmigt.
Unter TOP 10 wurden die Satzungsänderungen, die in vier Bereiche gegliedert waren, vorgestellt und erläutert. Nach kurzer Diskussion wurden die Satzungsänderungen jeweils einstimmig angenommen.
In den Vorstand wurden gewählt:
Turan Caglayan, Frank Berthold, Danuta Fuchs, Dirk Hürtgen, Matthias Josko
Bei den Wahlen bzw. Bestätigungen zum Vorstand und Gesamtvorstand wurden alle Vorgeschlagenen gewählt. Die neue Zusammensetzung der Gremien der Sektion ist anhand des Organigramms ersichtlich.
In den Gesamtvorstand wurden gewählt:
Inga Stademann, Hans Bökels, Markus Dörner, Andreas Paulus, Bianca Fischer
Antonia Ahrens, Sarah Zarin, Jürgen Greggersen, Meike Hansen
Unter TOP 12 wurden die ausscheidenden Gremienmitglieder gewürdigt.
Aus den Gremien wurden verabschiedet:
Oswald Palsa, Monique Heimann, Peter Hommens, Werner Gantner, Milan van Well
Torsten Lietz, Andrea Weber
Dann wurde Monique Heimann auf Antrag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt.
Unser neues Ehrenmitglied:
Monique Heimann
Der Vorstand dankte allen Ehren- und Hauptamtlichen für ihren Einsatz im vergangenen Jahr und beschloss die Mitgliederversammlung gegen 21:55 Uhr.
Bitte entnehmen Sie alle übrigen Informationen zur Mitgliederversammlung und die Abstimmungsergebnisse dem Protokoll .
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Einberufung der ordentlichen
Mitgliederversammlung 2024
gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung
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15.04.2024 |
Liebe Mitglieder,
am 23. Mai 2024 findet um 19:30 Uhr unsere jährliche, ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand lädt Sie sehr herzlich dazu ein!
Bitte nehmen Sie sich an diesem Abend die Zeit, sich über die aktuellen Entwicklungen im Kölner Alpenverein zu informieren, die Zukunft unseres Vereins mitzugestalten und sich an den Wahlen zu den Vereinsgremien zu beteiligen.
Wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme!
Der Vorstand
Veranstaltungsort: Aula der Königin-Luise-Schule, in Köln. Bitte nutzen Sie den Eingang in der Albertusstraße 19A. Über diesen Eingang gelangen Sie barrierefrei mittels Aufzug in den Sitzungssaal im 1. OG.
Tagesordnung
Allgemeine Informationen zur Mitgliederversammlung
Bitte reichen Sie Sachanträge und Vorlagen an die Mitgliederversammlung sowie Wahlvorschläge schriftlich bis 14 Tage vor dem Tag der Versammlung beim Vorstand des Kölner Alpenvereins ein.
Grundlage für die Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung sind die Satzung und die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung .
Die volljährigen Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, können wählen und gewählt werden (Kategorien: A, B, C, D).
Bitte bringen Sie Ihren gültigen DAV-Mitgliedsausweis mit und tragen Sie sich am Eingang in die Teilnehmerliste ein.
Anlagen zur Mitgliederversammlung
Jahresabschluss Serfaus 2023
Jahresabschluss Köln 2023
Bericht der Rechnungsprüfenden
Wirtschaftsplan 2024
Satzungsänderung
Satzungsänderung
In diesem Jahr gibt es mehrere Gründe für Änderungen an der Satzung:
a) Änderungen gemäß Mustersatzung für die Sektionen
b) Einführung des "Teams der vier Vorsitzenden"
c) kleinere Anpassungen
d) Anpassung der Satzung an geschlechtersensible Sprache
Die vom Vorstand vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind im Änderungsmodus von MS Word dokumentiert und farblich gekennzeichnet.
Wenn Sie Fragen zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen haben, dann richten Sie diese gerne vorab an Kalle Kubatschka.
a) Änderungen gemäß Mustersatzung für die Sektionen
Die Hauptversammlung des DAV hat in 2023 in der Mustersatzung für die Sektionen einige Änderungen beschlossen, die wir übernehmen müssen.
Diese Passagen sind gelb markiert: §§ 2, 2a, 2b, 13, 19.
b) Einführung des "Teams der vier Vorsitzenden"
Bisher haben wir den 1., den 2. und den 3. Vorsitzenden, die sich in dieser festen Reihenfolge vertreten. Die Leitung der Sektionsgremien wie Mitgliederversammlung, Vorstand und Gesamtvorstand sind durch unsere Satzung starr beim 1. Vorsitzenden angesiedelt.
Da in nächster Zeit einige personelle Änderungen an der Vereinsspitze anstehen und die Suche bzw. Findung von Nachfolgenden erfahrungsgemäß nicht einfach ist, hat sich der Vorstand in drei Klausurtagungen Gedanken dazu gemacht und einen Lösungsvorschlag erarbeitet: Mit der Einführung des "Teams der vier Vorsitzenden" soll eine Flexibilisierung erreicht und die Einstiegshürde bzw. Hemmschwelle zur Übernahme eines Amts an der Vereinsspitze ein Stück weit abgebaut werden.
Zukünftig soll die Mitgliederversammlung vier gleichberechtigte Vorsitzende wählen, die die anfallenden Aufgaben unter sich verteilen können - auch während laufender Amtsperioden. Dadurch kann der Vorstand z.B. auf Änderungen im privaten Umfeld (Job, Familie etc.) der Vorsitzenden reagieren und die Aufgaben nötigenfalls anpassen bzw. neu verteilen. Mitgliedern des "Teams der vier Vorsitzenden" kann auf diese Weise auch die Möglichkeit geboten werden, in ein Amt an der Vereinsspitze hineinzuwachsen und schrittweise mehr Verantwortung zu übernehmen.
Das Vereinsrecht gibt nicht vor, wie ein Vorstand aufgebaut sein muss. Es muss nur nachvollziehbar sein, wie der Aufbau ist und wo geregelt ist, wer welche Aufgaben übernimmt. Auch bisher verteilt der Vorstand seine Aufgaben über die Absprachen in der Geschäftsordnung des Vorstands . Zukünftig soll die Geschäftsordnung des Vorstands auch die gegenseitige Vertretung der Vorsitzenden und die Gremienleitung regeln.
Das "Team der vier Vorsitzenden" soll dabei maximal aus zwei Personen des gleichen Geschlechts bestehen. Damit wollen wir der Geschlechterverteilung (46% Frauen, 53% Männer, <1% diverse Menschen) in unserem Verein Rechnung tragen.
Eine Anmerkung des 1. Vorsitzenden in eigener Sache: Die Anforderungen an ein so exponiertes Ehrenamt wie dem des 1. Vorsitzenden ändern sich immer schneller und wurden in den letzten Jahren auch immer höher. Wenn wir auch zukünftig eine ehrenamtliche Leitung unseres Vereins gewährleisten wollen, müssen wir dazu das nötige ehrenamtsfreundliche Umfeld schaffen: Die Möglichkeiten für die Ausübung dieses Amtes müssen verbessert, vereinfacht und zukunftsfähig gestaltet werden. Ebenso muss erreicht werden, dass der Einstieg in dieses Amt leichter und flexibler wird.
Die Passagen zur Einführung des "Teams der vier Vorsitzenden" sind türkis markiert: §§ 13, 16, 22, 25.
c) kleinere Anpassungen
§ 6 Absatz 2: Anpassung an die Empfehlung der Mustersatzung, damit Mitglieder bereits ab einem Alter von 16 Jahren wählen dürfen.
§ 13 Absatz 1: Die Referate Leistungssport und Ehrenamt werden nun ausdrücklich genannt. Diese wurden bereits vor Jahren von der Mitgliederversammlung eingeführt.
§ 17 letzter Satz: Dieser Passus steht seit 1995 in der Satzung und wurde bisher noch nie eingehalten. Auch nicht von den damals amtierenden "Satzungsvätern", die ihn in die Satzung geschrieben haben. Da wir in diesem Punkt nicht an Vorgaben gebunden sind, macht es keinen Sinn, hier etwas festzuschreiben, was in der Praxis nicht gelebt wird.
§ 19 Absatz 2: Im Jahr 1995 hatte die Sektion weniger als 5.000 Mitglieder. Die 200 Mitglieder entsprachen seinerzeit ca. 4 Prozent der Mitglieder des Vereins. Mittlerweile sind wir um das fast fünffache gewachsen. Die 200 Mitglieder entsprechen jetzt weniger als 1 Prozent der aktuellen Mitgliederzahl. Eine Anhebung dieser Mindestregelung erscheint dem Vorstand als sinnvoll.
d) Anpassung der Satzung an geschlechtersensible Sprache
Der Vorstand hat die Anpassung der Satzung an geschlechtersensible Sprache für alle Geschlechter einstimmig beschlossen und bittet die Mitgliederversammlung um Zustimmung.
Diese Passagen sind grün markiert: §§ 6, 13, 16, 18, 20, 22, 23, 24, 25, 26.
Geplanter weiterer Ablauf und die Folgen der Satzungsänderung:
MV 2024 | Beschluss der Satzungsänderung auf Vorschlag des Vorstands. |
MV 2024 | Neuwahl des 2. Vorsitzenden nach "alter" Satzung. |
2024 Q2 | Genehmigung der Satzungsänderung durch den DAV Bundesverband. |
2024 Q3 | Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister - erst nach erfolgter Eintragung ist die geänderte Satzung rechtskräftig. |
2024 Q3 | Ausschreibung für das "Team der vier Vorsitzenden" gemäß neuer Satzung. |
2024 Q3 | Änderung der "Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung" (Anpassung an die geänderte Satzung). |
2024 Q4 | Beschluss der "Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung" durch den Gesamtvorstand. |
MV 2025 | Erste Wahl des "Teams der vier Vorsitzenden" nach der geänderten Satzung, gemäß § 13 und Übergangsregelung in § 25. |
2025 Q2 | Anpassung der "Geschäftsordnung des Vorstands" an die geänderte Satzung und deren Beschluss durch den Vorstand. |
2025 Q2 | Information der Mitglieder über die Aufgabenverteilung im "Team der vier Vorsitzenden" durch den Vorstand in den Sektionsmedien. |
Wahlvorschlag des Vorstands
Zur Mitgliederversammlung 2024 endet im Vorstand die Amtszeit folgender Ämter: 2. Vorsitzende*r, Schriftführer*in, Referent*innen für Hütten und Wege sowie Naturschutz.
Darüberhinaus müssen im Vorstand Ersatzwahlen für vakante Ämter erfolgen.
Im Gesamtvorstand müssen einige Gruppenleiter*innen und/oder Beisitzer*innen neu gewählt werden.
VORSTAND
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2. Vorsitzende*r: (Ausschreibung) | Turan Caglayan |
Schriftführer: | Frank Berthold |
Referenten*innen:
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Ehrenamt: (Ausschreibung) | Danuta Fuchs |
Hütten und Wege: | Dirk Hürtgen |
Naturschutz: | Matthias Josko |
Öffentlichkeitsarbeit: (Ausschreibung) | NN |
GESAMTVORSTAND
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Gruppenleiter*innen: |
Handicap-Klettergruppe: | NN |
Regenbogen-Gruppe: | Inga Stademann |
Tourengruppe: | Hans Bökels |
Beisitzer*innen: |
Ausbildung: (Ausschreibung) | Markus Dörner |
Kölner Haus: (Ausschreibung) | Andreas Paulus |
Jugend: | Bianca Fischer (nur Bestätigung) |
Naturschutz: (Ausschreibung) | Antonia Ahrens |
Naturschutz: (Ausschreibung) | Sarah Zarin |
Archiv: | Jürgen Greggersen |
Redaktion gletscherspalten: | Meike Hansen |
Wahlvorschläge von Mitgliedern
Bisher liegen dem Vorstand keine Wahlvorschläge von Mitgliedern vor.
Anträge an die Mitgliederversammlung
Bisher liegen dem Vorstand keine Anträge von Mitgliedern vor.
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