Für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, fallen keine Übernachtungs- oder Heizkosten an.
Bei Übernachtung entfällt die Tagesgebühr. Duschen ist im Übernachtungspreis enthalten.
Die Übernachtungskosten müssen an die Hausmeisterin vor Ort bezahlt werden. Dies ist sowohl in bar als auch mit Kartenzahlung möglich.
Hüttenordnung und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Nutzung der Hütte gilt die Hüttenordnung der Kölner Eifelhütte .
Die Kölner Eifelhütte ist eine allgemeinzugängliche Mittelgebirgshütte (AMH) des Deutschen Alpenvereins (DAV) - die Hütten- und Tarifordnung für Alpenvereinshütten (HÜOTO) des DAV findet sinngemäße Anwendung.
Bei Nichtbeachtung dieser Regeln kann die Nutzung der Hütte untersagt werden.
Kaution
300 Euro für alle Gruppen ab 7 Personen (außer bei Sektionsveranstaltungen).
100 Euro für Einzelpersonen und Kleingruppen bis 6 Personen.
Erst nach Überweisung der Kaution ist die Reservierung gesichert. Die Kaution muss bis spätestens 3 Monate vor der Nutzung oder innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung bei kurzfristigeren Reservierungen überwiesen werden.
Im Falle einer Absage im Zeitraum von 3 Monaten bis 4 Wochen vor dem Nutzungstermin werden 50% der Kaution einbehalten.
Bei einer Absage später als 4 Wochen vor dem Nutzungstermin oder wenn die Nutzung der Hütte nicht erfolgt, wird die gesamte Kaution einbehalten.
Die Kaution muss auf das Sektionskonto überwiesen werden und wird nach der Nutzung, wenn keine Schäden verursacht wurden (Übergabe der Hütte vor Abreise mit Begehung), wieder erstattet. Eine Verrechnung mit den Übernachtungskosten ist nicht möglich.
Exklusive Nutzung der Hütte
Die Hütte kann, je nach Gruppengröße und Belegung, auch mit mehreren Gruppen belegt werden. Möchte eine Gruppe die Hütte exklusiv nutzen, wird mit folgenden Mindestkosten gerechnet:
250 Euro Mindestkosten pro Nacht für DAV-Mitglieder.1) 4)
500 Euro Mindestkosten pro Nacht für Nichtmitglieder/Gäste.
Wichtig: Die Mindestkosten stellen keine Pauschale dar. Wenn die tatsächlichen Übernachtungskosten nach Preisliste die Mindestkosten übersteigen, werden die tatsächlichen Übernachtungskosten abgerechnet.
1) sowie Mitglieder von Vereinen mit Gegenrecht (u.a. OeAV, AVS, CAI, SAC, CAF, CAB, NKBV, GAL)
2) pro Nacht im Mehrbettzimmer oder Schlaflager
3) Oktober-April, pro Tag
4) die Mitgliedschaft des*der Nutzenden muss mindestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt der Reservierung bestehen und bis nach der Nutzung andauern
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