Weitere Kosten bei Stornierungen
Darüber hinaus müssen bei Stornierungen die der Kursleitung für die stornierende Person durch Hütten- und Verkehrsmittelreservierungen, Verpflegung, Unterkunft usw. entstandenen bzw. entstehenden Kosten, von der stornierenden Person anteilig erstattet werden. Es sei denn, der Kursplatz kann noch anderweitig vergeben werden.
Wir empfehlen jedem Mitglied selbständig eine private Versicherung für Reiserücktrittskosten abzuschließen.
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