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Kurskosten


Die Kurskosten setzen sich aus dem Grundbetrag, den anteiligen Kosten der Ausbildenden und den Selbstkosten der Teilnehmenden zusammen. Unter die Selbstkosten der Teilnehmenden fallen Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Liftkosten usw.

Der Grundbetrag (G1-G4) ist jeweils bei der Anmeldung zu entrichten. Die weiteren Kurskosten sind in der Kursausschreibung benannt oder können bei den jeweiligen Ausbildenden erfragt werden.


Grundbetrag

Der Grundbetrag dient zur Deckung der allgemeinen Kosten des Ausbildungsreferats (Fahrtkosten der Ausbildenden, Materialbeschaffungen, Aus- und Fortbildung der Ausbildenden usw.).

Das Ausbildungsreferat bietet verschiedene Kursarten (Kategorien) wie Wochenkurse im Hochgebirge und Wochenendkurse im Mittelgebirge sowie Einzelveranstaltungen in Kletterhallen oder -gärten an. Entsprechend der Kurskategorie erfolgt die Festsetzung des Grundbetrags.


 Grundbeträge gültig ab Winterprogramm 2017/2018

Kategorie Kursdauer Grundbetrag
G1 bis zu einem Tag 24 Euro
G2 ein Wochenende / 2 Tage (Abendkurse) 48 Euro
   - bis zu einem Alter von 14 Jahren 25 Euro
G3 zwei Wochenenden / 4 Tage 96 Euro
   - bis zu einem Alter von 14 Jahren 40 Euro
G4 eine Woche / A-, B-, C-Mitglieder 96 Euro
   - im Alter von 15 bis 24 Jahre 68 Euro
   - bis zu einem Alter von 14 Jahre 40 Euro
G5 Theorieausbildung 10 Euro



Kosten der Ausbildenden

Die Kosten der Ausbildenden, die zur Deckung ihrer Auslagen (Unterkunft, Verpflegung (Halbpension), Beförderung während der Tour (Lift, Bus, Taxi, Zug etc.), Auslagen für die Organisation und Karten/Führer, Materialverbrauch) notwendig sind, werden unter den Teilnehmenden aufgeteilt. Der Pauschalbetrag von 10 Euro pro Tag für die Ausbildenden ist im Grundbetrag enthalten.

Das Angebot des Ausbildungsreferats wird ausschließlich von ehrenamtlich Mitarbeitenden gestaltet. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Kurses. Kommt ein Kurs aus Gründen, die das Ausbildungsreferat zu vertreten hat, nicht zustande, werden die an das Referat geleisteten Zahlungen erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Näheres dazu ist in der Regelung Veranstaltungen der Sektion Rheinland-Köln  festgelegt, die Teil der AGB ist.


 
 



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