Kosten des/der Ausbilders/in
Die Kosten der Ausbilder/innen, die zur Deckung ihrer Auslagen (Unterkunft, Verpflegung (Halbpension), Beförderung während der Tour (Lift, Bus, Taxi, Zug etc.), Auslagen für die Organisation und Karten/Führer, Materialverbrauch) notwendig sind, werden unter den Teilnehmern/innen aufgeteilt. Der Pauschalbetrag von 10 Euro pro Tag für den Ausbilder ist im Grundbetrag enthalten.
Das Angebot des Ausbildungsreferats wird ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen gestaltet. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Kurses. Kommt ein Kurs aus Gründen, die das Ausbildungsreferat zu vertreten hat, nicht zustande, werden die an das Referat geleisteten Zahlungen erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Näheres dazu ist in der Regelung Veranstaltungen der Sektion Rheinland-Köln festgelegt, die Teil der AGB ist.
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