Für den Klimaschutz will der Kölner Alpenverein in absehbarer Zeit klimaneutral werden. Dazu müssen Reduktionsmaßnahmen ergriffen werden, um die CO2e-Emissionen deutlich zu senken. Das ist eine Herausforderung, der wir uns in den nächsten Jahren stellen müssen.
Damit dies gelingt, ist die Mithilfe aller Beteiligten nötig: der Ehrenamtlichen, der Hauptamtlichen und aller Mitglieder. Bitte unterstützen Sie uns dabei, damit wir unserer Leidenschaft Bergsport auch in Zukunft verantwortungsvoll nachgehen können.
Als Beratungsgremium und als Ideengeber hat der Vorstand im Jahr 2020 die Arbeitsgruppe Klimaschutz eingesetzt. Sie soll den Klima- und Ressourcenschutz in der Sektion vorantreiben.
Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität
Maßnahmen im Handlungsfeld Infrastruktur
Allgemeine Maßnahmen
Kompensation
Maßnahmen im Handlungsfeld Mobilität
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Handlungsempfehlung für eine ökologisch verantwortungsvolle Anreise zum Bergsport seit 2014
Maßnahme 2021: Die Handlungsempfehlung wurde in die ab 2022 verbindliche Anreiseregelung überführt.
Maßnahme 2023: Die verbindliche Anreiseregelung wurde zum 01.06.2023 angepasst (keine Flugreisen ab 2024, gewichtete Tageskilometer für unterschiedliche Anreisearten).
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Dienstreisen werden bevorzugt mit der Bahn und dem ÖPNV durchgeführt
Maßnahme 2022: Die neue Reisekostenordnung gilt seit Anfang 2022. Dabei wurde u.a. eingeführt, dass nicht mehr nur das kostengünstigste Verkehrsmittel, sondern auch das Verkehrsmittel mit den geringsten CO2e-Emissionen gewählt werden soll.
Maßnahme 2023: Die Reisekostenordnung berücksichtigt ab 01.05.2023 auch die Erstattung der D-/Job-Tickets.
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Maßnahme 2022: Vollständiger Verzicht auf Flugreisen bei Dienstreisen von Mitgliedern der Gremien und Referate der Sektion (siehe Reisekostenordnung).
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Bergsportveranstaltungen sind mit dem ÖPV erreichbar
Maßnahme 2022: Vermehrt Touren und Kurse mit organisierter ÖPV-Anreise anbieten oder die Möglichkeit zur ÖPV-Anreise besser in der Ausschreibung kommunizieren (siehe Anreiseregelung).
Maßnahme 2023: Die Tageskilometer für die organisierte Öffi-Anreise wurden aus der Anreiseregelung herausgenommen. Ebenso wurde eine Pauschale für den Mehraufwand für die Organisation von Öffi-Touren in Höhe von 25 Euro pro An-/Abreisetag eingeführt (max. 50 Euro bei Mehrtagesveranstaltung). Die Reisekosten für die Tourenleitenden / Ausbildenden von organisierten Öffi-Touren, die nicht über die Reisekostenordnung abgedeckt sind, können aus dem Klimaschutzbudget geltend gemacht werden.
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Gemeinsame Anfahrt zum Bergsport mit den Sektionsbussen (zwei 9-Sitzerbusse stehen zur Verfügung)
Maßnahme 2022: Vermehrt Touren und Kurse mit organisierter Anreise mit den Sektionsbussen anbieten (siehe Anreiseregelung).
Maßnahme 2023: Die Tageskilometer für die Sektionsbusse wurden um 15% angehoben, gegenüber der individuellen Anreise mit Pkw (Fahrgemeinschaften).
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Kurzstreckenflüge vermeiden
Maßnahme 2022: Bergsportveranstaltungen die Kurzstreckenflüge (einfache Entfernung <1.000 km) bedingen, werden von der Sektion nicht angeboten oder organisiert (siehe Anreiseregelung).
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Flugreisen im Programm: Die THG-Emissionen durch Flüge und damit Flugreisen müssen, solange es keine ökologisch vertretbaren Alternativen gibt, in den nächsten Jahren immer mehr vermieden werden. Wo immer möglich sollen alternative Anreisemöglichkeiten genutzt werden.
Maßnahme 2022: Die Emissionen der Flugreisen werden bilanziert und über den DAV-internen CO2-Preis in das zweckgebundene Klimaschutzbudget der Sektion eingestellt. Aus dem Klimaschutzbudget der Sektion werden eigene Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen zur Verringerung des CO2e-Fußabdrucks der Sektion finanziert.
Maßnahme 2023: Keine Flugreisen mehr im Programm der Sektion ab 2024 (inkl. Übergangsregelung für Veranstaltungen, die bis 30.09.2023 geplant und bis 30.06.2024 durchgeführt werden).
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Individuelle Anreise zu Bergsportveranstaltungen der Sektion
Maßnahme 2021: Die CO2e-Emissionen pro Person werden als Orientierungswerte bei jeder Tour ausgegeben (siehe Anreiseregelung).
Maßnahme 2023: Einführung von Moobly, dem Tool für Mitfahrgelegenheiten des Summit Clubs, sobald es für die Sektionen zur Verfügung steht.
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Individuelle Anreise zu privaten Touren und Reisen der Mitglieder
Maßnahme: Der einfache Klima-Rechner für Touren und Reisen wurde auf der Webseite eingebaut. Über ihn können ohne großen Aufwand die Treibhausgas-Emissionen einer Tour oder Reise ermittelt werden.
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Maßnahmen im Handlungsfeld Infrastruktur
Kölner Haus
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seit 2004 Beheizung und Öko-Stromgewinnung mit zwei Blockheizkraftwerken (BHKW) auf Basis von unbehandeltem Rapsöl (Kraft-Wärme-Kopplung mit Biomasse)
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Solarthermie zur Unterstützung der Warmwassererzeugung (noch ausbaubar)
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Bezug von 100% Ökostrom
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Umweltgütesiegel der Alpenvereine seit 2016
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Kampagne "So schmecken die Berge" (Verwendung regionaler Produkte)
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Beitritt zum Klimabündnis Tirol in 2020
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Gekocht wird mit Flüssiggas (Umstellung auf Biogas möglich?)
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Zum Kölner Haus liegt eine detaillierte Untersuchung zum Energieverbrauch vor. Für die anderen Hütten und die Geschäftsstelle müssen diese noch erstellt werden.
Eine weitere Herausforderung wird die Umstellung der angebotenen Gerichte sein, die eine höhere Klimafreundlichkeit aufweisen. Derzeit wird schon sehr viel Wert auf nachhaltige Produkte aus der Region in Bioqualität gelegt.
Hexenseehütte
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Bezug von Ökostrom (auch für Beheizung, Warmwasser)
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Heizungsunterstützung mit Holzofen (Biomasse)
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Kölner Eifelhütte
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Bezug von 100% Ökostrom seit 2014
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Umstellung der Warmwasserbereitung auf Strom (2020), damit die Heizung nicht das ganze Jahr laufen muss
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alte Ölheizung muss ersetzt werden
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Solarthermie/Photovoltaik wegen Denkmalschutz direkt am Haus nicht möglich (sind alternative Standorte möglich?)
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Geschäftsstelle (Clemensstraße 5-7 und Clemensstraße 1)
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Bezug von 100% Ökostrom seit 2014
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Umrüstung auf LED-Beleuchtung 2018
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Heizung/Warmwasser läuft über Öl (über die jeweiligen Vermieter)
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Allgemeine Maßnahmen
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Kompensation aller Druckmedien (Aufforstung in den Alpen) seit 2017
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Bezug der gletscherspalten als E-Paper (19% haben bis 2021 umgestellt) Maßnahme: Umstellung des Bezugs der gletscherspalten auf klare Willensäußerung der Mitglieder ab 2022
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kein Einsatz von Einweggeschirr, Kaffeekapseln oder Pads
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Verleih von Ausrüstung für Ausbildungskurse und private Touren (gemeinsame Nutzung von Ausrüstung spart Ressourcen)
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Getränke nur in Pfandflaschen / Mehrweggebinden
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Verbrauchsmaterial: Flüssigseife, Drucker-/Kopierpapier, etc. reduzieren/umstellen
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Kompensation
Mit Kompensation hat die Sektion auch schon Erfahrungen gesammelt. Dabei wollte man nicht irgendwo auf der Welt ein weitentferntes und wenig greifbares Kompensationsprojekt unterstützen, sondern eines mit Bezug zu den Bergen und in Deutschland.
So werden seit 2017 die CO2e-Emissionen der Produktion der gletscherspalten über ein Bergwaldprojekt in Bayern kompensiert. Dabei wird Schutzwald an Berghängen gepflanzt, der in einer von Wetterextremen geprägten Zeit, wichtige Funktionen, wie den Schutz vor Bodenerosion und Lawinen, für das Ökosystem vor Ort erfüllt.
Über die zurückliegenden 13 Ausgaben wurden so 102 Tonnen CO2e kompensiert (Stand Mai 2021), was einer Pflanzung von ca. 510 Bäumen entspricht.
Durch die neue Klimaschutzstrategie und das Klimaschutzkonzept, die auf der DAV-Hauptversammlung 2021 beschlossen wurden, soll mit der Kompensation von Emissionen erst ab 2030 begonnen werden. Nach dem Grundprinzip Klimaschutz "Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren" sollen bis dahin die Emissionen bilanziert und über den DAV-internen CO2-Preis in das zweckgebundene Klimaschutzbudget der Sektion eingestellt werden. Aus dem Klimaschutzbudget der Sektion werden eigene Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen zur Verringerung des CO2e-Fußabdrucks der Sektion finanziert.
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